AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen „GGZ ARENA“ für Veranstaltungen

1. Anwendungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Veranstaltungen im GGZ ARENA. Entgegenstehenden oder zusätzlichen Bedingungen des Kunden wird widersprochen. Sie gelten nur, wenn sich die Stadion Zwickau Betriebs GmbH (SZBG) schriftlich und ausdrücklich mit ihnen oder mit Teilen davon einverstanden erklärt hat.

2. Angebot und Preise

2.1. Angebotene Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gültigen Umsatzsteuer (derzeit 19 %).
2.2. Der Mietpreis ergibt sich aus dem Veranstaltungsvertrag. Auf-und Abbautage in der Zeit von 8.00 -24.00 Uhr werden mit 50 % der Tagesmiete berechnet, soweit eine solche festgelegt ist. Es fallen Betriebskosten und Reinigungskosten an. Die Höhe richtet sich nach der in Anspruch genommen Fläche und der Dauer der Veranstaltung.
2.3. Bei Veranstaltungen, die über die vereinbarte Zeit hinausgehen, berechnet die SZBG dem Kunden die der SZBG entstehenden Personalkosten für den längeren Mitarbeitereinsatz.
2.4. Der Kunde mietet nur die jeweiligen Räume an. Nebenleistungen wie zum Beispiel Licht im Stadion, Führungen, Betreten des Rasens, Nutzung anderer Räumlichkeiten oder sonstige zusätzlichen Leistungen sind nicht im Mietpreis enthalten, können aber nach vorheriger Absprache zusätzlich gebucht werden.

3. Zustandekommen und Inhalt von Verträgen

3.1. Der Vertrag kommt durch Rücksendung des unterschriebenen Angebots der SZBG durch den Kunden zustande. Änderungen des Kunden bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der SZBG. Mündliche Nebenabreden oder nachträgliche Änderungen/Ergänzungen zu einem Vertrag sind nur verbindlich, wenn die SZBG sie schriftlich bestätigt.
3.2. Ist der Kunde Vermittler bzw. Organisator eines Dritten („Auftraggeber“), so haften beide gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der Pflichten aus dem Vertrag. Der Vermittler/Organisator erklärt mit seiner Unterschrift unter das Angebot der SZBG, hierzu von seinem Auftraggeber ermächtigt zu sein. Vertragspartner und Kunde der SZBG und damit Rechnungsadressat ist zunächst der Vermittler/Organisator.
3.3. Der Kunde darf grundsätzlich keine Speisen und Getränke zu Veranstaltungen mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der SZBG. In diesen Fällen berechnet die SZBG einen Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten.

4. Catering

4.1. Die Cateringrechte in der gesamten GGZ ARENA sind an die GCS Event GmbH Lichtenstein vergeben. Diese hat das ausschließliche Recht und die Verpflichtung zur Erbringung von Gastronomie-Dienstleistungen in der gesamten GGZ ARENA.
4.2. Der Caterer führt seine Leistungen in eigener Verantwortung, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung aus. Der Kunde schließt mit dem Caterer einen eigenständigen Vertrag. Dieser umfasst auch die Stellung von ausreichend Personal.

5. Rücktritt

5.1. Der Kunde ist bis zu 14 Tagen vor dem vereinbarten Termin zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ein Rücktritt nach diesem Zeitpunkt ist nicht möglich und berechtigt die SZBG zur Berechnung von 60% der Vertragssumme. Erklärt der Kunde den Rücktritt – früher als 8 Wochen vor dem vereinbarten Termin, so ist dies kostenfrei. zwischen 8 Wochen und 14 Tage vor dem vereinbarten Termin, so ist SZBG zur Berechnung von Stornokosten i.H.v. 40 % der Vertragssumme berechtigt, es sei denn, der Schaden der SZBG ist geringer und der Kunde weist dies nach.
5.2. Die SZBG ist bis zu 7 Tagen vor dem vereinbarten Termin zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn zu dieser Zeit ein Fußballspiel in der GGZ ARENA stattfindet, welches bei Vertragsschluss der SZBG noch nicht bekannt war und die SZBG die vereinbarten Räumlichkeiten nicht für die vertragsgegenständliche Veranstaltung nutzen kann. Die SZBG wird den Kunden unverzüglich nach Kenntniserlangung über solche neu angesetzten Spiele informieren und sich bemühen, dem Kunden, sofern gewünscht, zeitnah einen neuen Termin für die abgesetzte Veranstaltung zu verschaffen. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht in diesem Fall nicht.
5.3. Im Falle höherer Gewalt und bei Arbeitskämpfen (Aussperrung und Streik), durch die nicht nur eine Leistungsverzögerung eintritt, kann die SZBG vom Vertrag zurücktreten.

6. Sonderwünsche des Kunden (Deko, Technik)

6.1. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich und auf eigene Kosten zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, ist die SZBG zur Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden berechtigt. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann die SZBG für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren, SZBG der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
6.2. Beanstandungen des Kunden wegen Mängeln von durch die SZBG zur Verfügung gestellten technischen Einrichtungen und Räumen sind unverzüglich schriftlich gegenüber der SZBG anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Rüge gelten die Leistungen als genehmigt.

7. Pflichten des Kunden

7.1. Die SZBG versichert, dass die Räumlichkeiten in vorschriftsgemäßem Zustand zur Durchführung von Veranstaltungen sind. Für die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften sowie die Erlangung ggf. erforderlicher Genehmigungen, die die Durchführung der konkreten Veranstaltung betreffen, ist der Kunde verantwortlich.
7.2. Die SZBG behält sich die Zustimmung zu Veränderungen der Bestuhlung im Businessbereich und in den Lounges vor. Beabsichtigt der Kunde, in diesen Bereichen Änderungen der Bestuhlung vorzunehmen, hat er dies rechtzeitig mitzuteilen.
7.3. Werbemaßnahmen des Kunden außerhalb der angemieteten Räumlichkeiten sind nicht zulässig. Insbesondere ist das Anbringen von Beschilderungen oder dgl. an Wänden und Decken nicht gestattet. Möglich ist das Aufstellen von Hinweisschildern für die Veranstaltung nach Abstimmung mit der SZBG.

8. Vergütung und Zahlungsbedingungen

8.1. Die SZBG behält sich vor, mit Annahme ihres Angebots durch den Kunden 50 % der Vertragssumme als Vorauszahlung zu verlangen. Macht die SZBG von diesem Recht Gebrauch und ist diese Vorauszahlung nicht 10 Tage nach Zugang einer entsprechenden Aufforderung an den Kunden, spätestens jedoch 10 Tage vor der Veranstaltung eingegangen, ist die SZBG zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dies gilt nicht, wenn die Annahme des Angebots später als 10 Tage vor der Veranstaltung erfolgt. Bei der Zahlungsanweisung sind das Datum und der Name der Veranstaltung anzugeben.
8.2. Eine Fakturierung ins Ausland ist nur nach vorheriger Abstimmung möglich.
8.3. Die (Schluss-) Rechnung stellt die SZBG für Ihre Leistungen im Anschluss an die Veranstaltung aus. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

9. Technische und organisatorische Regelungen

9.1. Stellt der Kunde mit Zustimmung der SZBG und des Caterers die Dekoration, so hat das von ihm verwendete Dekorationsmaterial den feuerpolizeilichen Anforderungen und der Brandschutzordnung zu entsprechen. Die SZBG ist berechtigt, hierüber einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Zur Vermeidung von Beschädigungen ist das Anbringen und Aufstellen von Gegenständen vorher mit SZBG abzustimmen.
9.2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes der von der SZBG überlassenen Räume bedarf der Zustimmung der SZBG.
9.3. Die Veranstaltungsvereinbarung umfasst die vorherige Grundreinigung der Veranstaltungsräume. Die Entsorgung seiner Art oder Menge nach außergewöhnlichen Abfalls wird von der SZBG bzw. dem Caterer gesondert in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für außergewöhnliche Verschmutzungen des Veranstaltungsraums.
9.4. Der Rasen des Stadions darf nicht betreten werden und es dürfen keine Gegenstände auf den Rasen gelegt werden. Ausnahmen sind vorher durch die SZBG zu genehmigen.
9.5. Im Fall musikalischer Darbietungen hat der Kunde die Wahrung der entsprechenden Schutzrechte (GEMA) sicherzustellen.
9.6. Die Stadionordnung ist einzuhalten.

10. Haftung

10.1. Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -Besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst schuldhaft verursacht werden.
10.2. Die SZBG haftet für Schäden beim Kunden durch Pflichtverletzungen an anderen Rechtsgütern als Leben, Körper oder Gesundheit nur bei einer Verursachung in Folge grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes. Entstehen die Schäden durch eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, haftet die SZBG auch im Falle einfacher Fahrlässigkeit.
10.3. Die SZBG haftet nicht für Lärmbelästigungen, die durch etwaige bauliche Maßnahmen entstehen.
10.4. Nimmt ein Kunde nach Ende der Veranstaltung auf eigenen Wunsch nicht verzehrte Speisen/Getränke mit, übernimmt die SZBG keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße(n) Lagerung, Transport, hygienische Behandlung oder sonstigen unsachgemäßen Umgang und/oder verspäteten Verzehr verursacht werden.
10.5. Die SZBG haftet nicht für Schäden bzw. Schlechtleistung durch den Caterer.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Zwickau ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Darüber hinaus ist die SZBG berechtigt, vor dem Gericht zu klagen, das am Sitz des Kunden zuständig ist.
11.2. E-Mails genügen nicht der Schriftform im Sinne dieser AGB.
11.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ungültig oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben der Vertrag als Ganzes und die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen wirksam. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die ungültige/undurchführbare Bestimmung vom Beginn der Ungültigkeit/Undurchführbarkeit an unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen durch eine wirtschaftlich möglichst gleichartige Bestimmung zu ersetzen. Entsprechendes gilt für Lücken.